Titel Logo
Der Helbebote
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungsvermerk

Hiermit wird bekanntgegeben, dass mit Schreiben vom 09.04.2026 (Geschäftszeichen L.3.1.2010-LG032-02/26) der Gemeinde Helbedündorf die Eingangsbestätigung für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 einschließlich 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis erteilt ist. Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO wird seitens der Rechtsaufsichtsbehörde zugelassen.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt „Der Helbebote".

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 liegen während der allgemeinen Dienstzeit der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf/OT Holzthaleben (im Raum der Kämmerei) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von zwei Wochen und darüber hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses zugrunde liegenden Haushaltsjahres zur Einsichtnahme bereit.

Helbedündorf, den 09.04.2026

gez. Steinmetz

Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Helbedündorf für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erlässt die Gemeinde Helbedündorf folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Nachrichtlich: Eine Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKIpG wird i.H.v. 559.300 € geplant.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren werden wie bisher nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert und betragen:

1. Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)⤄ 440 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B)⤄430 v.H.

2. Gewerbesteuer⤄ 395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan aufgenommen werden dürfen, bleibt unverändert und beträgt 350.000 €.

§ 6

Als Anlage gilt der gegenüber dem Haushaltsplan 2026 veränderte Stellenplan.

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO bleibt unverändert.

Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 1,5 v.H. des Gesamtvolumens des Haushaltsplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO bleibt unverändert.

Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baumaßnahmen, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben die im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind, einen Betrag von 40.000,00 Euro übersteigen.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Helbedündorf, den 09.04.2026

Gemeinde Helbedündorf

gez. Steinmetz

Bürgermeister

(Unterschrift) ⇔ -Siegel-