der Entscheidung über den Antrag der Firma Windpark Keula GmbH & Co. KG auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 ff. des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV)
Auf den o.g. Antrag erging folgender
Genehmigungsbescheid Nr. 02/19
Die Firma Windpark Keula GmbH & Co. KG erhält nach Maßgabe der im weiteren festgelegten Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 Verfahrensart V der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) des Typs VESTAS V 150 (mit einer Nabenhöhe von 166 m, einer Gesamthöhe von 241 m und einer Nennleistung von 6,0 MW) einschließlich dauerhafter Kranstellfläche und Zuwegung in der Gemarkung Keula entsprechend folgender geographischer Koordinaten (nach WGS 84):
| Gemarkung | Flur | Flurstück | L | B |
| Keula (WEA 2 Süd) | 15 | 1526/908 | 10° 31’ 55’’ | 51° 18’ 49’’ |
Zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen sind der Genehmigung Nebenbestimmungen zum Immissionsschutz, zu luftverkehrsrechtlichen, baurechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen, brandschutzrechtlichen, denkmalschutzrechtlichen, bodenschutzrechtlichen, straßenbaurechtlichen und landwirtschaftlichen Belangen beigefügt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landratsamt Kyffhäuserkreis erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8, 99706 Sondershausen erhoben werden.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Hinweise gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG:
Die Genehmigung wurde am 20.03.2023 durch das Landratsamt Kyffhäuserkreis erteilt.
Die Genehmigung und deren Begründung liegen in der Zeit
vom 28. Juni 2023 bis einschließlich 12. Juli 2023
beim Landratsamt Kyffhäuserkreis, Untere Immissionsschutzbehörde, Markt 8, 99706 Sondershausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr und |
außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung
zur Einsicht aus.
Die Widerspruchsfrist beginnt am Tage nach dem Ende der Auslegungsfrist, also am 13. Juli 2023.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Sondershausen, den 24.04.2023
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Die Landrätin
Hochwind-Schneider