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Der Helbebote
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungsvermerk

Hiermit wird bekanntgegeben, dass mit Schreiben vom 23.03.2023 (Geschäftszeichen L.3.1.2010-GV0-02/23) der Gemeinde Helbedündorf die Eingangsbestätigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023 durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis erteilt ist.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt „Der Helbebote“.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und der Nachtragshaushaltsplan 2023 liegen während der allgemeinen Dienstzeit der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf/OT Holzthaleben (im Raum der Kämmerei) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von zwei Wochen und darüber hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses zugrunde liegenden Haushaltsjahres zur Einsichtnahme bereit.

Helbedündorf, den 03.05.2023

Steinmetz

Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Helbedündorf für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 60 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf in der Sitzung vom 07.03.2023 mit Beschluss-Nr. 232/24/2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird wie bisher nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € um 491.000 € erhöht und damit auf 491.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern bleiben unverändert und betragen:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A).

270 v.H.

b)

für die Grundstücke (B).

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan aufgenommen werden dürfen, bleibt unverändert und beträgt 350.000 €.

§ 6

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO bleibt unverändert. Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben die im Einzelfall 1,5 v.H. des Gesamtvolumens des Haushaltsplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 60 Abs. 3 Nr. 1 ThürKO bleibt unverändert. Erhebliche über- oder außerplanmäßige Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens und Baummaßnahmen, die den Erlass einer Nachtragssatzung erfordern, sind Ausgaben die im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind, einen Betrag von 40.000,00 Euro übersteigen.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

ausgefertigt:

Helbedündorf, den 03.05.2023

Gemeinde Helbedündorf

(Siegel)

gez. Steinmetz

(Unterschrift) Bürgermeister