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Der Helbebote
Ausgabe 5/2023
Mitteilungen
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Richtlinie der Gemeinde Helbedündorf zur Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene

Der Gemeinderat Helbedündorf hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 eine Richtlinie zur Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene beschlossen.

Diese Richtlinie verfolgt den Zweck, das Leben in der Gemeinde Helbedündorf für Kinder und deren Familien attraktiver zu gestalten.

Jedes Kind, dass ab dem 01.01.2023 geboren wird und nach der Geburt seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts in der Gemeinde Helbedündorf nimmt, erhält unter Einhaltung der Vorschriften dieser Richtlinien ein Begrüßungsgeld in Höhe von 250 Euro. Antrags- und Annahmeberechtigt für die Auszahlungen sind die Sorgeberechtigten.

Das Begrüßungsgeld wird mit seiner schriftlichen Beantragung bei der Gemeindeverwaltung Helbedündorf ein Jahr nach der Geburt des Kindes fällig und kommt innerhalb von vier Wochen zur Auszahlung. Der Anspruch auf das Begrüßungsgeld besteht, wenn das Kind seine Hauptwohnung in der Gemeinde Helbedündorf von Geburt an mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung beibehalten hat.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass durch den/die Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Fälligkeit alle empfohlenen Früherkennungs-/Vorsorgeuntersuchungen des Kindes entsprechend des Untersuchungsheftes für Kinder bis zur U6 lückenlos durchgeführt wurden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Kinderuntersuchungsheftes. Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt bargeldlos auf ein vom Sorgeberechtigten angegebenes Konto.

Der Anspruch auf das Begrüßungsgeld verfällt mit Beginn des dritten Lebensjahres des Kindes.

Antragsformulare sind in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf erhältlich und werden außerdem bei den gemeinsamen Neugeborenenbesuchen von Jugendamt, Leiterin der Kindertagesstätte und Ortsteilbürgermeister/in übergeben.