Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorheriger Artikel: Bekanntmachung der Entscheidung über den Antrag der Firma Windpark Keula GmbH & Co. KG auf Erteilung der Genehmigung nach § 4 ff. des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV)
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Das Steueramt informiert
Hiermit wird an die zum 01.07.2023 fälligen Grundsteuern der Jahreszahler und an die Hundesteuern für das laufende Jahr erinnert. Sie sind bis zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.
Des Weiteren werden die am 15.05.2023 fällig gewesenen Grundsteuern für das II. Quartal und die am 01.06. fällig gewesenen Friedhofsgebühren für den Ortsteil Toba angemahnt. Sie sind innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.