Hiermit fordern wir alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft „ Dün- Helbetal“ Holzthaleben (Landeigentümer von Flächen, auf denen die Jagd ausgeübt wird) auf, den ihnen zustehenden Jagdreinertrag für das Jagdjahr 2022/ 2023 unter Vorlage eines aktuell gültigen Grundbuchauszuges, beim Jagdvorsteher Wolfgang Köhn, einzufordern. Dieses muß innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Veröffentlichung erfolgen. Der Jagdreinertrag, der nicht eingefordert wird, fließt gemäß Beschluß der JHV der Jagdgenossenschaft vom 28.04.2023, der Rücklage zu.
Weiterhin wurde in der JHV beschlossen, auch in diesem Jahr, gemeinnützige Vereine aus Holzthaleben, die im Vereinsregister eingetragen sind und mit mindestens einer öffentlichen Veranstaltung im Jahr, das kulturelle Leben in Holzthaleben bereichern, mit einem finanziellen Zuschuß von maximal 150,- €uro zu fördern. Ein entsprechender schriftlicher Antrag mit Angabe der entsprechenden Bankverbindung ist an den Jagdvorsteher
Wolfgang Köhn, Bachstraße 9, 99713 Helbedündorf / OT Holzthaleben
zu richten.
Maik Dörre
Schriftführer der Jagdgenossenschaft