Die Straßenbauverwaltung (TLBV, Region Nord) beabsichtigt in der Gemeinde Keula den Knotenpunkt der Hauptstraße/ Holzthaleber Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit den Um- und Ausbau des vorhandenen Kreuzungsbereiches zu planen und durchzuführen. Die Baumaßnahme erstreckt sich in die jeweiligen Straßenäste etwa 100m.
Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf dem Straßengrundstück und den daran angrenzenden Grundstücken in der Zeit vom 22. Juli bis 28. Oktober 2024 folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:
Planungsbegleitende Vermessung im Bereich der Landesstraßen L 1016 und L 1032 sowie der angrenzenden Flächen in einem Korridor von max. 5 m Breite.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
| Gemarkung Keula Flur 1: 58/32; 29/1; 28/2; 60/27; 61/27; 59/24; 45/25; 34; 50/16; 35/2; 2; 18; 19; 20; 52/33; 57/17; 47/1; 21; 22; 53/23 |
| Gemarkung Keula Flur 2: 166/117; 95; 94; 91; 90; 87; 127; 124; 86; 126; 85; 168/119; 125 |
| Gemarkung Keula Flur 4: 204; 250; 311/296 |
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Kann eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag der zuständigen Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord
Siemensstraße 12
37327 Leinefelde-Worbis
einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Andreas Bode
REGIONALLEITER
Anlage:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Region Nord
PSF 171 37321 Leinefelde-Worbis
Bekanntmachung
Vorbereitung der Planung für das Vorhaben:
L 1016/ L 1032 Kreuzungsumbau in Keula
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Die Straßenbauverwaltung (TLBV, Region Nord) beabsichtigt in der Gemeinde Keula den Knoten-
punkt der Hauptstraße/ Holzthaleber Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhö-
hung der Verkehrssicherheit den Um- und Ausbau des vorhandenen Kreuzungsbereiches zu planen
und durchzuführen. Die Baumaßnahme erstreckt sich in die jeweiligen Straßenäste etwa 100m.
Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf dem Straßengrundstück und den daran angren-
zenden Grundstücken in der Zeit vom 22. Juli bis 28. Oktober 2024 folgende Vorarbeiten durchge-
führt werden:
Planungsbegleitende Vermessung im Bereich der Landesstraßen L 1016 und L 1032 sowie
der angrenzenden Flächen in einem Korridor von max. 5 m Breite.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Gemarkung Keula, Flur 1: 58/32; 29/1; 28/2; 60/27; 61/27; 59/24; 45/25; 34; 50/16;
35/2; 2; 18; 19; 20; 52/33; 57/17; 47/1; 21; 22; 53/23
Gemarkung Keula, Flur 2: 166/117; 95; 94; 91; 90; 87; 127; 124; 86; 126; 85;
168/119; 125
Gemarkung Keula, Flur 4: 204; 250; 311/296
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der
geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sons-
tigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dul-
den. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, wer-
den angemessen in Geld entschädigt. Kann eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht
erreicht werden, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag
der zuständigen Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten
Straßenbauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho-
ben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord
Siemensstraße 12
37327 Leinefelde-Worbis
einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Andreas Bode
REGIONALLEITER
Seite: 2
Anlage: