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Der Helbebote
Ausgabe 5/2024
Mitteilungen
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Landesamt für Bau und Verkehr Region Nord

Bekanntmachung

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben: L 1016/ L 1032 Kreuzungsumbau in Keula Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung (TLBV, Region Nord) beabsichtigt in der Gemeinde Keula den Knotenpunkt der Hauptstraße/ Holzthaleber Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit den Um- und Ausbau des vorhandenen Kreuzungsbereiches zu planen und durchzuführen. Die Baumaßnahme erstreckt sich in die jeweiligen Straßenäste etwa 100m.

Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf dem Straßengrundstück und den daran angrenzenden Grundstücken in der Zeit vom 22. Juli bis 28. Oktober 2024 folgende Vorarbeiten durchgeführt werden:

Planungsbegleitende Vermessung im Bereich der Landesstraßen L 1016 und L 1032 sowie der angrenzenden Flächen in einem Korridor von max. 5 m Breite.

Folgende Grundstücke sind betroffen:

Gemarkung Keula

Flur 1: 58/32; 29/1; 28/2; 60/27; 61/27; 59/24; 45/25; 34; 50/16; 35/2; 2; 18; 19; 20; 52/33; 57/17; 47/1; 21; 22; 53/23

Gemarkung Keula

Flur 2: 166/117; 95; 94; 91; 90; 87; 127; 124; 86; 126; 85; 168/119; 125

Gemarkung Keula

Flur 4: 204; 250; 311/296

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Kann eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag der zuständigen Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord

Siemensstraße 12

37327 Leinefelde-Worbis

einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Andreas Bode

REGIONALLEITER

Anlage:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Region Nord

PSF 171 37321 Leinefelde-Worbis

Bekanntmachung

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben:

L 1016/ L 1032 Kreuzungsumbau in Keula

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung (TLBV, Region Nord) beabsichtigt in der Gemeinde Keula den Knoten-

punkt der Hauptstraße/ Holzthaleber Straße zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhö-

hung der Verkehrssicherheit den Um- und Ausbau des vorhandenen Kreuzungsbereiches zu planen

und durchzuführen. Die Baumaßnahme erstreckt sich in die jeweiligen Straßenäste etwa 100m.

Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf dem Straßengrundstück und den daran angren-

zenden Grundstücken in der Zeit vom 22. Juli bis 28. Oktober 2024 folgende Vorarbeiten durchge-

führt werden:

Planungsbegleitende Vermessung im Bereich der Landesstraßen L 1016 und L 1032 sowie

der angrenzenden Flächen in einem Korridor von max. 5 m Breite.

Folgende Grundstücke sind betroffen:

Gemarkung Keula, Flur 1: 58/32; 29/1; 28/2; 60/27; 61/27; 59/24; 45/25; 34; 50/16;

35/2; 2; 18; 19; 20; 52/33; 57/17; 47/1; 21; 22; 53/23

Gemarkung Keula, Flur 2: 166/117; 95; 94; 91; 90; 87; 127; 124; 86; 126; 85;

168/119; 125

Gemarkung Keula, Flur 4: 204; 250; 311/296

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der

geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sons-

tigen Nutzungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dul-

den. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die Ihnen durch diese Arbeiten entstehen sollten, wer-

den angemessen in Geld entschädigt. Kann eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht

erreicht werden, setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Ihren Antrag oder auf Antrag

der zuständigen Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten

Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho-

ben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Nord

Siemensstraße 12

37327 Leinefelde-Worbis

einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Andreas Bode

REGIONALLEITER

Seite: 2

Anlage: