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Der Helbebote
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Steueramt informiert

Hiermit wird an die zum 01.07.2024 fälligen Grundsteuern der Jahreszahler und an die Hundesteuern für das laufende Jahr erinnert. Sie sind bis zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.

Des Weiteren werden die am 15.05.2024 fällig gewesenen Grundsteuern für das II. Quartal und die am 01.06.2024 fällig gewesenen Friedhofsgebühren für den Ortsteil Toba angemahnt. Sie sind innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.