Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf hat am 03.12.2024 mit der Beschluss-Nummer 33/04/2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes „SO PV Freiflächenanlage Helbedündorf“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslagen Großbrüchter und Toba. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.
Der Geltungsbereich zur Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage umfasst für den
Teilbereich 1 Flurstücke sowie Teile von Flurstücken in der Gemarkung Großbrüchter Flur 15 mit einer Flächengröße von ca. 59,89 ha,
Teilbereich 2 Flurstücke sowie Teile von Flurstücken in der Gemarkung Großbrüchter Flur 15 mit einer Flächengröße von ca. 10,37 ha,
Teilbereich 3 Flurstücke sowie Teile von Flurstücken in der Gemarkungen Großbrüchter Flur 13 und 14 mit einer Flächengröße von ca. 99,40 ha,
Teilbereich 4 Flurstücke sowie Teile von Flurstücken in der Gemarkung Großbrüchter Flur 6 mit einer Flächengröße von ca. 114,49 ha,
Teilbereich 5 Flurstücke sowie Teile von Flurstücken in den Gemarkungen Toba Flur 6 und 7 mit einer Flächengröße von ca. 49,91 ha und
Teilbereich 6 Flurstücke sowie Teile von Flurstücken in den Gemarkungen Toba Flur 6, 8 und 9 mit einer Flächengröße von ca. 64,17 ha.
Die Auflistung der einzelnen betroffenen Flurstücke ist der Begründung, Kapitel 5 - Bodenordnung - zu entnehmen.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bauleitplanverfahren erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie dem Gutachten zu Avifaunistische Untersuchungen werden
vom 26.05.2025 bis einschließlich 30.06.2025
unter der Webadresse:
https://helbeduendorf.de/auslegung-bekanntmachungen
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Gemeinde Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: info@helbeduendorf.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
(Steinmetz)
Bürgermeister