| 1 | Im Bodenordnungsverfahren Holzthaleben liegen die Nachweise über die 2. Änderung und Ergänzung der Ergebnisse der Wertermittlung | |
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| in der Zeit vom 10.07.2023 bis zum 21.07.2023 |
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| in den Diensträumen der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Ortsteil Holzthaleben Rasenweg 5 in 99713 Helbedündorf |
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| und |
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| in den Diensträumen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2 in 99867 Gotha |
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| zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. | |
| 2. | Der Anhörungstermin über die 2. Änderung und Ergänzung der Ergebnisse der Wertermittlung findet | |
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| am Montag, dem 24.07.2023 um 15.00 Uhr |
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| in den Diensträumen der Thüringer Landgesellschaft mbH Erfurt, Weimarische Straße 29 B in 99099 Erfurt |
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| statt. | |
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| Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit eingeladen. | |
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| In dem Termin wird der Verhandlungsleiter die 2. Änderung und Ergänzung der Ergebnisse der Wertermittlung eingehend erläutern. | |
| Beteiligte, die Einwendungen gegen die 2. Änderung und Ergänzung Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin am 24.07.2023 vorzubringen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha zu erheben. Die Feststellung der 2. Änderung und Ergänzung der Ergebnisse der Wertermittlung erfolgt frühestens zum 04.08.2023. | |
| Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die 2. Änderung und Ergänzung der Wertermittlung anzusehen sind. | |
| Nach Behebung der begründeten Einwendungen wird die 2. Änderung und Ergänzung der Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekanntgemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich. | |
| Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der 2. Änderung und Ergänzung Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt und dass nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der 2. Änderung und Ergänzung der Ergebnisse der Wertermittlung diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge bilden. | |
| Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgt. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen. | |
Im Auftrag
gez. Sonja Leber
Referatsleiterin
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.