| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der Öffent- lichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorfhat in seiner Sitzung am 13.06.2024 das gesetzlich erforderliche Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Rasenweg / Zur Mühle“ OT Holzthaleben der Gemeinde Helbedündorf eingeleitet. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist es, die am südöstlichen Rand der Ortslage von Holzthaleben, nördlich der Straße „Rasenweg“ gelegene Fläche des Plangebietes in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Ortsteiles einzubeziehen und den betroffenen Bereich damit für eine bauliche Nutzung (Bebauung mit einem weiteren Einfamilienhaus) planungsrechtlich vorzubereiten.
Das Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Rasenweg / Zur Mühle“ OT Holzthaleben der Gemeinde Helbedündorf soll gemäß § 34 (5) und (6) i.V.m. § 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie ohne der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionalplan Nordthüringen (RP-NT 2012), Offenlandbiotopkartierung und Entwurf des Grünordnungsplanes zur Ergänzungssatzung. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Helbedündorf zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit.
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 3 „Rasenweg / Zur Mühle“ OT Holzthaleben, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen werden in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Helbedündorf - unter der Adresse:
https://helbeduendorf.de/auslegung-bekanntmachungen
zur Einsichtnahme gemäß § 3 (2) BauGB bereitgestellt.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Gemeinde Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an info@helbeduendorf.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Gemeinde Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Helbedündorf unberücksichtigt bleiben können.
gez. Steinmetz
Bürgermeister