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Der Helbebote
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Feststellung der Wahlergebnisse

1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Helbedündorf

Zahl der Wahlberechtigten:

1863

Zahl der Wähler:

1333

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

83

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

1250

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

3709

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze:

CDU:

7 Sitze

SPD/DIE LINKE:

4 Sitze

Freie Wähler Helbedündorf:

1 Sitz

Feuerwehr Kleinbrüchter:

1 Sitz

Heimat-Helbetal e.V.:

1 Sitz

Namen der Gewählten:

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Helbedündorf

Zahl der Wahlberechtigten:

1863

Zahl der Wähler:

1335

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

23

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

1312

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Steinmetz, Jörg (CDU):

713

Haustein, Thomas (SPD/DIE LINKE):

599

Name des Gewählten: Steinmetz, Jörg (CDU)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

3. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Großbrüchter

Zahl der Wahlberechtigten:

299

Zahl der Wähler:

216

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

7

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

209

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Barthel, Andre (Einzelbewerber):

192

Beck, Peggy:

8

Schramm, Madlen:

2

Schmidt, Oliver:

1

Winter, Ailien:

1

Wersinger, Dirk:

1

Rothardt; Dirk:

1

Kliebe, Karsten:

1

Weinrich, Patrik:

1

Klöppel, Ramona:

1

Name des Gewählten: Barthel, Andre (Einzelbewerber)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

4. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Keula

Zahl der Wahlberechtigten:

430

Zahl der Wähler:

310

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

2

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

308

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Reinl, Steffen (Einzelbewerber):

183

Ulrich, Ilona (Einzelbewerber):

125

Name des Gewählten: Reinl, Steffen (Einzelbewerber)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

5. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Kleinbrüchter

Zahl der Wahlberechtigten:

145

Zahl der Wähler:

108

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

6

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

102

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Rechner, Marco (Feuerwehr Kleinbrüchter):

99

Pabst, Holger:

2

Haustein, Bernd:

1

Name des Gewählten: Rechner, Marco (Feuerwehr Kleinbrüchter)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

6. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Toba

Zahl der Wahlberechtigten:

213

Zahl der Wähler:

125

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

4

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

121

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Seidenstücker, Denis (Freie Wähler Helbedündorf):

105

Koch, Ulrich:

3

Härtling, Johanna:

2

Sachse, Michael:

2

Rechner-Lucas, Grit:

2

Benesch, Tino:

2

Feierfeil, Dirk:

2

Hubert, Gerhard:

1

Chounard, Claudia:

1

Matuszewski: Steven:

1

Name des Gewählten:

Seidenstücker, Denis (Freie Wähler Helbedündorf)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

7. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Friedrichsrode

Zahl der Wahlberechtigten:

60

Zahl der Wähler:

43

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

3

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

40

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Kuschfeldt, Eva (Einzelbewerber):

35

Schirmann, Christian:

2

Fischer, Thomas:

1

Bang, Martin:

1

Becker, Diana:

1

Name des Gewählten: Kuschfeldt, Eva (Einzelbewerber)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

8. Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteiles Holzthaleben

Zahl der Wahlberechtigten:

713

Zahl der Wähler:

534

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

35

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

499

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Vollmer, Stefan (CDU):

220

Hohbein, Anja (Einzelbewerber):

279

Name des Gewählten: Hohbein, Anja (Einzelbewerber)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter sowie für alle Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtsregister sind.

9. Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteiles Großbrüchter

Zahl der Wahlberechtigten:

299

Zahl der Wähler:

216

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

2

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

214

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

815

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Namen der Gewählten:

Schmidt, Oliver

(Großbr. Carnevals Club e.V.)

Beck, Peggy

(Großbr. Carnevals Club e.V.)

Barthel, Andre

(Großbr. Carnevals Club e.V.)

Kliebe, Karsten

(Großbr. Carnevals Club e.V.)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

10. Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteiles Holzthaleben

Zahl der Wahlberechtigten:

713

Zahl der Wähler:

534

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

22

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

512

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

2001

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Namen der Gewählten:

Hohbein, Frank

(CDU)

Schmidt, Christian

(CDU)

Wille, Andreas

(CDU)

Vollmer, Stefan

(CDU)

Schröder, Henrik

(CDU)

Barthel, Stephan

(CDU)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

11. Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteiles Keula

Zahl der Wahlberechtigten:

430

Zahl der Wähler:

310

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

23

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

287

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

1312

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Namen der Gewählten:

Reinl-Lüthke, Severine

(Wählergruppe Keula)

Hornung, Cynthia

(Wählergruppe Keula)

Jagelski, Sven

(Wählergruppe Keula)

Hornung, Mario

(Wählergruppe Keula)

Reiß, Annemarie

(Wählergruppe Keula)

Hornung, Pauline

(Wählergruppe Keula)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

12. Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteiles Kleinbrüchter

Zahl der Wahlberechtigten:

145

Zahl der Wähler:

108

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

1

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

107

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

379

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Namen der Gewählten:

Hirche, Matthias

(Feuerwehr Kleinbrüchter)

Stier, Thorsten

(Feuerwehr Kleinbrüchter)

Kindler, Markus

(Feuerwehr Kleinbrüchter)

Grabmann, Knut

(Feuerwehr Kleinbrüchter)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

13. Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteiles Toba

Zahl der Wahlberechtigten:

213

Zahl der Wähler:

125

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

1

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

124

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

450

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Namen der Gewählten:

Sachse, Michael

(Freie Wähler Helbedündorf)

Matuszewski, Steven

(Freie Wähler Helbedündorf)

Benesch, Tino

(Freie Wähler Helbedündorf)

Härtling, Johanna

(Freie Wähler Helbedündorf)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

14. Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteiles Friedrichsrode

Zahl der Wahlberechtigten:

60

Zahl der Wähler:

43

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

3

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel):

40

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

119

Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

Namen der Gewählten:

Schneider, Paul

Schürmann, Bettina

Schürmann, Christian

Vollbrecht, Vait

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Helbedündorf, den 28.05.2024

gez. Kapell

Gemeindewahlleiterin