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Der Helbebote
Ausgabe 6/2026
Kirchliche Nachrichten
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Information der Kirchgemeinde Holzthaleben

Betrifft: Friedhof

Nachdem bei der Friedhofsverwaltung wiederholt Beschwerden über den Zustand der Urnengemeinschaftsgrabanlage eingegangen sind, hat der Gemeindekirchenrat folgende Festlegung getroffen:

  •  auf der Gemeinschaftsgrabanlage dürfen zukünftig keine Gegenstände wie Grabkerzen, Engelsfiguren, Vasen oder ähnlichen abgestellt werden.
  •  Zuwider dieser Festlegung abgestellter Gegenstände werden ohne Ersatzanspruch von der Friedhofsverwaltung entfernen.
  •  Blumengestecke dürfen weiterhin, aber nur auf der befestigten Fläche vor dem Gedenkstein abgelegt werden und müssen von den Angehörigen gepflegt und letztendlich auch entsorgt werden.

 

Für die Entsorgung der Friedhofsabfälle steht auch wieder ein Container an der Westeinfahrt des Friedhofes zur Verfügung in dem ausschließlich nur organisch e Abfälle entsorgt werden dürfen. Alle anorganischen Abfälle ( nicht verrottbar wie Kunstblumen, Plaste / Folien, Styropor, Gesteck- und Kranzunterlagen) sind sauber zu trennen und in den dafür vorgesehenden gelben Tonnen zu entsorgen. Durch ungetrennten Abfall im Grünschnittcontainern kommt es für die Kirchgemeinde zu erheblichen Mehrkosten und würde in Folge dazu führen, dass diese Form der Entsorgungsmöglichkeit für die Nutzer des Friedhofes nicht mehr angeboten werden kann. Der Gemeindekirchenrat bittet darum diese Festlegung zu beachten. Damit auch in Zukunft ein gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild der Friedhofsanlage sichergestellt werden kann.