Nachdem bei der Friedhofsverwaltung wiederholt Beschwerden über den Zustand der Urnengemeinschaftsgrabanlage eingegangen sind, hat der Gemeindekirchenrat folgende Festlegung getroffen:
Für die Entsorgung der Friedhofsabfälle steht auch wieder ein Container an der Westeinfahrt des Friedhofes zur Verfügung in dem ausschließlich nur organisch e Abfälle entsorgt werden dürfen. Alle anorganischen Abfälle ( nicht verrottbar wie Kunstblumen, Plaste / Folien, Styropor, Gesteck- und Kranzunterlagen) sind sauber zu trennen und in den dafür vorgesehenden gelben Tonnen zu entsorgen. Durch ungetrennten Abfall im Grünschnittcontainern kommt es für die Kirchgemeinde zu erheblichen Mehrkosten und würde in Folge dazu führen, dass diese Form der Entsorgungsmöglichkeit für die Nutzer des Friedhofes nicht mehr angeboten werden kann. Der Gemeindekirchenrat bittet darum diese Festlegung zu beachten. Damit auch in Zukunft ein gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild der Friedhofsanlage sichergestellt werden kann.