Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Bodenordnungsverfahren
Sauenzuchtanlage Holzthaleben
Az.: 1-8-0506 —
Im Bodenordnungsverfahren Sauenzuchtanlage Holzthaleben, Landkreis Kyffhäuserkreis werden die Ergebnisse der 2. Änderung und Ergänzung der Wertermittlung gemäß § 63 Absatz 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) vom 03.07.1991 BGBl. I S. 1418 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436) i. V. m. § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), so wie sie am 24.07.2023 ausgelegen haben, festgestellt.
1. Im Wertermittlungsrahmen werden folgende Wertklassen hinzugefügt:
| Wertklasse | Wertzahlen in WE/ha | Klassenzeichen |
| GFLF 3 | 500 | Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft im Bereich des zugezogenen Flurstückes |
| GFW 1 | 900 | Gebäude- und Freifläche Wohnen / Flächen zur Bebauung gemäß Ergänzungssatzung |
| GFW 2 | 500 | Gebäude- und Freifläche Wohnen / Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Ergänzungssatzung |
Gründe:
Auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die übrigen Erläuterungen zu den Grundlagen der Wertermittlung wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden am 09.02.2010 offengelegt. Aufgrund der von der Gebäudeeigentümerin erhobenen Einwendungen, erfolgte von Amts wegen die 1. Änderung der Wertermittlung, welche mit Beschluss vom 11.03.2010 festgestellt wurde. Gegen die erste Änderung der Wertermittlung wurde Widerspruch eingelegt, welcher mit Bescheid vom 24.02.2011 zurückgewiesen wurde. Da keine Klage durch den Widerspruchsführer hiergegen eingelegt wurde, ist der Feststellungsbeschluss zur Wertermittlung seit April 2011 unanfechtbar.
Infolge der Hinzuziehung eines Flurstückes durch den Änderungsbeschluss vom 13.12.2022 sowie einer geringfügigen Änderung der Nutzungsarten im Bereich der Stallanlage ist eine Aktualisierung der festgestellten Wertermittlung erforderlich.
Diesen Tatsachen wird in der Änderung und Ergänzung der Wertermittlung Rechnung getragen. Im Bereich der GFLF-Flächen innerhalb der Anlage sind keine Wertänderungen eingetreten.
Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermittlungskarten im Maßstab 1:2000 eingetragen.
Diese haben am 24.07.2023 zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
In dem Anhörungstermin am selbigen Tag wurden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Einwendungen vorzubringen. Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht. Damit ist die Voraussetzung für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Mittelthüringen
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einzulegen.
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Sonja Leber
Referatsleiterin — (DS)
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.