hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 den Planentwurf mit der Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beschlossen.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Plangebietes ist aus dem mitveröffentlichte Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung
Der in Rede stehende Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windpark Keula" wurde Mitte der 90er Jahre mit dem Ziel aufgestellt, im Plangebiet 5 Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.
Die im Vorhaben- und Erschließungsplan „Windpark Keula“ errichteten 5 Windenergieanlagen sind, wie 2 weitere Anlagen nördlich des Geltungsbereiches, im Jahr 2020 zurückgebaut worden.
Derzeit gibt es im Vorranggebiet W-4 und somit im direkten Umfeld des Planes 2 bestehende Anlagen (Baujahr 2019) sowie drei immissionsschutzrechtlich genehmigte Windenergieanlagen.
Der derzeitige Eigentümer / Betreiber der alten 5 WEA-Standorte beabsichtigt, nach dem Rückbau aller WEA am Standort, sie durch leistungsstärkere zu ersetzen (Repowering). Im konkreten Fall stehen der Errichtung dieser neuen z.T. auch größeren Anlagen die konkreten, städtebaulich heute nicht mehr zu begründenden Standortfestsetzungen des alten VE-Planes entgegen und sollen deshalb aufgehoben werden.
Die Genehmigungsfähigkeit der neuen, geplanten Anlagen ist innerhalb des im Regionalplan Nordthüringen ausgewiesenen Windvorranggebietes „W-4“ planungsrechtlich grundsätzlich auch ohne den VE-Plan gegeben, da Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB privi-
legiert sind.
Die Planunterlagen zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windpark Keula“ werden gemäß § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht.
Der Entwurf zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Windpark Keula“ bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich der Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum
vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023
öffentlich im Internet als Download unter der Adresse
www.helbeduendorf.de/auslegung-bekanntmachung
zur Einsichtnahmne bereitgestellt.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfolgender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt; fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:
im Bauamt der Gemeinde Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
| - | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern, |
| - | die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen, Erforderlichkeit eines Flächennutzungsplanes, Hinweise zum Immissions- und Artenschutz, |
| - | Archäologische Belange und Landwirtschaft. |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Gemeinde Helbedündorf unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Helbedündorf, 26.07.2023
gez. Steinmetz
Bürgermeister