Hiermit werden die am 01.07.2025 fällig gewesenen Hundesteuern sowie die am 14.07.2025 fällig gewesenen Grundsteuern angemahnt. Sie sind innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.
Weiterhin wird an die zum 15.08.2025 fälligen Grundsteuern für das III. Quartal erinnert. Sie sind bis zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.