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Der Helbebote
Ausgabe 7/2026
Mitteilungen
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Das Steueramt informiert

Hiermit werden die am 01.07.2026 fällig gewesenen Hundesteuern sowie die am 15.07.2026 fällig gewesenen Grundsteuern angemahnt. Sie sind innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.

Weiterhin wird an die zum 15.08.2026 fälligen Grundsteuern für das III. Quartal erinnert. Sie sind bis zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.