Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hunde nicht angemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass nach der Hundesteuersatzung jeder über drei Monate alte Hund, der in unserem Gemeindegebiet gehalten wird, unverzüglich bei der Gemeinde Helbedündorf anzumelden ist.
Mit dieser Aufforderung soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, Ihren eventuell noch nicht angemeldeten Hund steuerpflichtig anzumelden. Hierzu steht Ihnen auf der Internetseite der Gemeinde Helbedündorf, https://helbeduendorf.de, ein Formular zur Hundesteueranmeldung zur Verfügung, welches vollständig ausgefüllt auf dem Postweg an die Gemeinde Helbedündorf gesendet werden kann.
Gerne können Sie Ihren Hund auch persönlich zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf zur Hundesteuer anmelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn ein Hund nicht steuerpflichtig angemeldet ist. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.