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Der Helbebote
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlentschädigungssatzung der Gemeinde Helbedündorf zur Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände

Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), und § 34 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 283), hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbedündorf in der Sitzung am 20.07.2023 folgende Wahlentschädigungssatzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie bei Volks- und Bürgerentscheiden.

§ 2 Entschädigung

(1) Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Wahlausschusses eine Entschädigung von 15,00 Euro je Sitzungstag.

(2) Die Mitglieder der Wahlvorstände im Gemeindegebiet der Gemeinde Helbedündorf erhalten für die Durchführung der Wahl am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine Entschädigung von je 50,00 Euro. Bei verbundenen Wahlen wird zusätzlich ein Zuschlag von 20,00 Euro für den Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag gezahlt.

§ 3 Auslagenersatz

Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände erhalten auf Antrag Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten entsprechend der für die jeweilige Wahl geltenden gesetzlichen Regelungen.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Helbedündorf über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer und Hilfskräfte im Rahmen von Kommunalwahlen und eventueller Stichwahlen vom 30.08.2001 und alle weiteren entgegenstehenden Regelungen außer Kraft.

Helbedündorf, den 18.08.2023

-Siegel-

gez. Steinmetz

Ort, Datum

Bürgermeister