Hiermit werden die zum 15.08.2024 fällig gewesenen Grundsteuern für das III. Quartal angemahnt. Sie sind innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu zahlen.
Des Weiteren wird an die zum 01.10.2024 fällige Pacht erinnert. Sie ist bis zum Fälligkeitstermin an die Gemeindekasse Helbedündorf zu zahlen.