Wir möchten alle Bürger der Gemeinde Helbedündorf, die im Jahr 2025 volljährig werden, auf ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hinweisen.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
| 1. | Familienname, |
| 2. | Vornamen, |
| 3. | gegenwärtige Anschrift. |
Nach § 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.
Möchten Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.