Der Gemeinderat Helbedündorf hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt. In der Sitzung des Gemeinderates Helbedündorf am 05.09.2023 wurde für das Haushaltsjahr 2022 dem Bürgermeister und dem Beigeordneten Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO erteilt.
Gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO wird die Jahresrechnung 2022 mit ihren Anlagen und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Gemeinderatsbeschlüsse über die Jahresrechnung und über die Entlastung während der allgemeinen Dienstzeit der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Helbedündorf in der Gemeindeverwaltung Helbedündorf, Rasenweg 5, 99713 Helbedündorf/OT Holzthaleben (Raum „Kämmerei“) ab dem Tag der Bekanntmachung für die Zeit von 2 Wochen öffentlich ausgelegt und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Darüber hinaus werden sie bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Helbedündorf, den 07.09.2023
Steinmetz
Bürgermeister