üblicherweise ist am 15. Februar die erste Fälligkeit des Jahres 2024 zur Zahlung von Grund-, Gewerbe- und Hundesteuern. Durch die Eingemeindung sind in diesem Jahr einmalig die Steuerdaten von der VG Leinetal zur Stadt Heilbad Heiligenstadt zu übernehmen. Diese Übernahme erfolgt derzeit.
Warum ist das wichtig für Sie?
Jeder Grundstücks- und Gewerbeeigentümer sowie Hundebesitzer erhält zum Ende des Monats Januar einen neuen Steuerbescheid der Stadt Heilbad Heiligenstadt. Auf dem Bescheid ist die Fälligkeit der ersten Zahlung vermerkt. Diese ist ausnahmsweise nicht auf den 15. Februar 2024 datiert, sondern etwas später. Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Die Steuer wird wie gewohnt von Ihrem Bankkonto abgebucht. Für den Fall der Überweisung bitten wir Sie, den offenen Betrag bis zu dem auf dem Bescheid genannten Datum zu überweisen. Alle weiteren Fälligkeiten sind wie bisher auf den 15.05., 15.08. und 15.11. terminiert.
Für Rückfragen steht Ihnen Franz Osburg aus der Kämmerei unter 03606 677-250 gerne zur Verfügung.
Ihre Kämmerei der Stadt Heilbad Heiligenstadt