Das richtige Verhalten als Fußgänger und Fahrzeugführer kann Leben retten. Immer wieder müssen wir leider erleben, dass Verkehrsregeln unbekannt sind. Wir möchten daher auf zwei unterschiedliche Varianten von Überquerungsmöglichkeiten aufmerksam machen.
Querungshilfen
An den Kreuzungen Leineberg/ Liebermannstraße und Hohes Rott/ Hospitalstraße sind Querungshilfen installiert. Mit einer Mittelinsel ausgestattet erlauben diese dem Fußgänger gerade auf groß ausgebauten Kreuzungen eine relativ sichere Überquerung der Fahrbahn, da man stets nur den Verkehr für eine Fahrbahn im Blick haben muss.
Fußgänger haben an Kreuzungen Vorrang vor Abbiegern
Fußgänger haben Vorrang, wenn ein Auto an einer Kreuzung abbiegt. In diesem Fall muss der Fahrer warten, bis die Fußgänger die Fahrbahn überquert haben - egal, ob sie in derselben Richtung gehen oder entgegenkommen. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen, die geradeaus fahren: Hier müssen Fußgänger warten.
Fußgängerüberweg
An Fußgängerüberwegen mit „Zebrastreifen“, zum Beispiel an der Kreuzung Richteberg/ Hospitalstraße, haben die Fußgänger stets Vorrang. Kfz-Fahrer müssen sich dem Überweg vorsichtig nähern und gegebenenfalls anhalten und warten. Einem Fahrzeugführer droht ein Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt, wenn er den Fußgänger den Vorrang nicht einräumt.
Radfahrer müssen an Zebrastreifen absteigen und das Fahrrad schieben. Ignoriert ein Radfahrer diese Regel und behindert er dadurch den Verkehr, droht ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro.