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Heiligenstadt Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Aus der Stadt
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Aus der Stadt

Am 1. Januar 2025 tritt in Thüringen die Grundsteuerreform in Kraft. Ziel dieser Reform ist es, eine gerechtere und zeitgemäße Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer zu schaffen. Die bisher verwendeten Einheitswerte stammen aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland), sind veraltet und werden durch aktuelle gerechte Bewertungsmaßstäbe ersetzt.

In Heilbad Heiligenstadt wurde die Neubewertung aller Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 vorgenommen. Grundstückseigentümer waren verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Auf Grundlage dieser Angaben ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag. Thüringen setzt bei der Grundsteuerreform auf das sogenannte Bundesmodell. Dieses Modell berechnet die Grundsteuer anhand mehrerer Faktoren, die den Wert eines Grundstücks und einer Immobilie möglichst realistisch abbilden sollen, um eine gerechte Steuerbemessung zu gewährleisten.

Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, sodass die Höhe der Grundsteuer je nach Wohnort variiert. Die Kommunen werden die Hebesätze so anpassen, dass die Reform insgesamt aufkommensneutral bleibt. Für die Stadt Heilbad Heiligenstadt bedeutet das daher ausdrücklich keine Mehreinnahme im Haushalt!

Dennoch wird es aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen für Privatgrundstücke etwas teurer, Gewerbebetriebe hingegen werden teilweise deutlich entlastet.

Der bisherige Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute Fläche) von 389 Prozent wird auf 415 Prozent angehoben. Dies beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10.12.2024.