Zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Heilbad Heiligenstadt werden interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich um das Amt der Schiedsperson und das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.
Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Es wird jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 EUR gewährt gem. § 14 Abs. 14 der Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt.
Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt wählt die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Heilbad Heiligenstadt.
Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thür. Schiedsstellengesetz) festgelegt.
Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspersonen sollen mindestens 25 Jahre aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.
Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angabe von
| • | Name, Vorname, Geburtsname |
| • | Anschrift |
| • | Geburtstag und Geburtsort |
| • | Beruf |
| • | Lebenslauf |
| • | Telefonnummer und E-Mail-Adresse |
können bis zum 05.02.2026 bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Stabsstelle Recht, Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt eingereicht werden.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.
Bei Fragen können Sie sich gern an die Stabsstelle Recht der Stadt Heilbad Heiligenstadt (Tel. 03606 677119) wenden.
Heilbad Heiligenstadt, den 15.01.2026
Thomas Spielmann
Bürgermeister