Viele Fragen erreichen uns seit der Gründung der Gewässerunterhaltungsverbände 2019 bzgl. der Mahdarbeiten an Gewässern II. Ordnung in Thüringen. Warum wird nicht mehr so oft gemäht? Warum wird nur eine Seite gemäht? Wieso sehen die Böschungen so „unordentlich“ aus? Was hat das mit Hochwasserschutz zu tun?
Der Gewässerunterhaltungsverband Leine/Frieda/Rosoppe hat ca. 750 Verbands-km, die gepflegt werden müssen. Dabei gibt es weitere Unterschiede als nur inner- oder außerorts, es geht um Hochwasserschutz, Verkehrssicherung und natürlich um die Gewässerökologie. Es ist an vielen Orten auch eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers gewollt, dort ist bspw. keine Mahd erforderlich. Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung der Gewässer entsprechend der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, sondern auch um die Entwicklung der Artenvielfalt. Durch eine schonende Gewässerunterhaltung kann in vielen Gewässern eine deutliche Verbesserung des ökologischen Zustands erreicht werden.
In den Bereichen, in denen eine jährliche Mahd erforderlich ist, wird auf den Insekten- und Vogelschutz Rücksicht genommen. Der Zeitraum der Mahdarbeiten begrenzt sich dabei auf Mitte Juli bis Ende Oktober und darf auch nur so weit erfolgen, wie es für den ordnungsgemäßen Abfluss des Wassers notwendig ist. Hochstauden bspw. dürfen sogar erst ab September gemäht werden, Schilf hingegen in der Zeit von Oktober bis Februar. Die immer sehr subjektive „Schönheit und Sauberkeit“ am Gewässer ist nicht Ziel der Gewässerunterhaltung. Eine Mahd außerhalb der naturschutzrechtlich vorgegebenen Zeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollen Böschungen, die aus naturschutzrechtlicher Sicht vertretbar sind, zwei- bzw. mehrfach im Jahr gemäht werden und ist dies ausschließlich aus Gründen der Ästhetik gewünscht, so sind dies Leistungen, die über eine angemessene, ökologische Gewässerunterhaltung hinausgehen und werden als Erschwernisarbeiten gewertet. Für solche geleisteten Mehraufwendungen wird unser Verband zukünftig verstärkt sogenannte Erschwernisbeiträge per Bescheid festsetzen. Liegt unserer Meinung nach ein Erschwernis vor, so informieren wir die Betroffenen vorab.
Es erreichen uns auch viele Fragen hinsichtlich des Hochwasserschutzes bzw. der hohen Pegelstände nach Starkregenereignissen. Der Abfluss in gefährdeten Bereichen ist an den Gewässern II. Ordnung unsererseits gewährleistet. Das hochstehende Gras legt sich durch die Kraft des Wassers um und es kann in seinem vorgesehenen Bachbett abfließen. Rasen ist schlichtweg hydraulisch unwirksam. Probleme entstehen dann, wenn Anwohner eigenmächtig die Böschungen mähen, Hecken oder Bäume beschneiden und dabei sämtliches Schnittgut im Gewässer oder an den Ufern liegen lassen. Das Wasser reißt bei höheren Pegelständen das Schnittgut mit und verstopft in der nächsten Engstelle, sei es eine Verrohrung oder eine Brücke, den Gewässerquerschnitt. Rückstau und Überschwemmungen sind die Folge. Drohen Gehölze oder Müll, etc. den Abfluss zu behindern, werden diese weiterhin von unserem Team aus qualifizierten Flussarbeiten beräumt, wann immer es notwendig ist.
Abschließend ist zu sagen, dass die Mahd nicht aus optischen Gründen erfolgt. Es geht um die hydraulische Leistungsfähigkeit, um mögliche hohe Abflüsse infolge langanhaltender Regenfälle zu gewährleisten. Sturzfluten infolge von sehr kurzen, intensiven Regenfällen können auch durch hydraulisch leistungsfähige Bachläufe nicht immer verhindert werden.
Trotz unserer täglichen Präsenz im Verbandsgebiet sind uns nicht alle kurzfristig auftretenden Problemfälle bekannt, weshalb wir immer auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen sind. Weiterhin sei gesagt, dass die generelle Unterhaltungspflicht der Gewässer II. Ordnung bei den Gewässerunterhaltungsverbänden liegt und nicht bei den Kommunen.
GEWÄSSERUNTERHALTUNGSVERBAND
LEINE/FRIEDA/ROSOPPE
Dingelstädter Straße 51 b, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 5075812