Titel Logo
Heiligenstadt Anzeiger
Ausgabe 12/2025
Aus der Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Stadt

Verbot Silvesterfeuerwerk in der Innenstadt von Heilbad Heiligenstadt

Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände der Kategori­e F2 für die historische Altstadt der Stadt Heilbad Heiligenstadt zum Jahreswechsel 2025 / 2026

Hiermit wird die nachstehende Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 05.11.2025 gem. § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) öffentlich bekanntgemacht.

Gem. § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hier nur der verfügende Teil sowie der Lageplan mit der eingetragenen Verbotszone (eingegrenzt durch die schwarze Linie) bekanntgemacht. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann auf unserer Internetseite www.heilbad-heiligenstadt.de eingesehen werden. Dort ist auch der Lageplan nochmal veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.

Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.

Heilbad Heiligenstadt, 11.12.2025

Thomas Spielmann

Bürgermeister der Stadt Heilbad Heiligenstadt