Öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zur Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 für die historische Altstadt der Stadt Heilbad Heiligenstadt zum Jahreswechsel 2025 / 2026
Hiermit wird die nachstehende Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz vom 05.11.2025 gem. § 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) öffentlich bekanntgemacht.
Gem. § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird hier nur der verfügende Teil sowie der Lageplan mit der eingetragenen Verbotszone (eingegrenzt durch die schwarze Linie) bekanntgemacht. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann auf unserer Internetseite www.heilbad-heiligenstadt.de eingesehen werden. Dort ist auch der Lageplan nochmal veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben.
Diese Bekanntmachung erfolgt im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
Heilbad Heiligenstadt, 11.12.2025
Thomas Spielmann
Bürgermeister der Stadt Heilbad Heiligenstadt