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Heiligenstadt Anzeiger
Ausgabe 13/2024
Aus der Stadt
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Aus der Stadt

Das Fundbüro einer Behörde ist für die Entgegennahme, Verwahrung und Ausgabe von Fundsachen verantwortlich. Fundsachen können im Bürgerbüro der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt innerhalb der Öffnungszeiten abgegeben werden.

Folgende Fundsachen wurden in den vergangenen Monaten im Fundbüro der Stadt Heilbad Heiligenstadt abgegeben:

Fundgegenstand

Funddatum

Fundort

Schlüsselbund

20.03.2024

Herrenmühle

Mountain-Bike

25.03.2024

Thomas-Müntzer-Str.

Notebook

27.03.2024

Edeka HIG

Schlüssel (einzeln)

30.03.2024

Bank im Stadtwald

Smartphone

22.04.2024

Fuchswinkel

Smartphone

25.04.2024

Lidl HIG

Smartphone

04.05.2024

Windische Gasse

Mountain-Bike

05.05.2024

Wilhelm-Külz-Str.

Taschenmesser

09.05.2024

Richteberg

Schlüsselbund

10.05.2024

Albert Schweitzer Str.

Portemonnaie

14.05.2024

Am Ehrendenkmal HIG

Schlüssel (einzeln)

14.05.2024

Fußgängerzone

BMX-Rad

17.05.2024

Altstädter Kirchplatz

Cityfahrrad

29.05.2024

Radweg HIG

Ring

02.06.2024

Fußgängerzone

Schlüssel (einzeln)

03.06.2024

ohne Angabe

Portemonnaie

06.06.2024

Nähe Rewe Lichtenberg

Damenrad

07.06.2024

Knickhagen

Cityroller

18.06.2024

Unterführung Hospitalstr.

Kinderrad

24.06.2024

Wilhelmstraße

Schlüsselbund

28.06.2024

ohne Angabe

Fahrradschloss

04.07.2024

Marktplatz

Schlüsselbund

07.07.2024

Friedhof HIG

Smartphone

09.07.2024

Brücke am Bahnhof

Schlüssel (einzeln)

12.07.2024

vor der Post/Petristraße

Damenrad

13.07.2024

Am Hohen Rott

Schlüssel (einzeln)

26.07.2024

Liesebühl

Schlüsselbund

02.08.2024

Theodor-Storm-Str.

Jeansjacke

02.08.2024

Einwohnermeldeamt

Schlüsselbund

09.08.2024

Bahnhof HIG

Schlüsselbund

19.08.2024

Am Bahnerstieg

Schlüssel (einzeln)

19.08.2024

Postkasten Landratsamt

Schlüsselbund

22.08.2024

anonyme Abgabe

Korrekturbrille

26.08.2024

Nähe Gärtnerei Klöppner

Mountain-Bike

29.08.2024

Felgentor

Schlüsselbund

29.08.2024

Margaretenweg

Schlüsselbund

30.08.2024

Bürgermeister-Wolters-Platz

Cityfahrrad

30.08.2024

Pfarrgasse

Sollten Sie der Eigentümer einer der hier aufgelisteten Gegenstände sein, bitten wir Sie, sich im Bürgerbüro, Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt

vorab unter der Nummer 03606 677-0 zu melden.

Die Herausgabe des Gegenstandes bedarf des eindeutigen Nachweises des Eigentums, beispielsweise anhand detaillierter Beschreibung bzw. vorhandenen Fotos.

Für Mobiltelefone bitte vorhandenes Ladekabel

sowie PIN/PUK mitbringen!

Allgemeine Informationen - Auszug aus dem BGB:

§ 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

§ 973 Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerbe des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als 10 Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechtes bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerbe des Eigentums nicht entgegen.

§ 976 Eigentumserwerb der Gemeinde

(1) Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über.