Auftrag des Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist die Beratung und Information von Betroffenen und deren Angehörigen/Hinterbliebenen zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und den daran geknüpften Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen:
Die Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen über Freiheitsentzug, sofern sie der politischen Verfolgung oder sachfremden Zwecken gedient hat.
Die Mitarbeiter/innen des Landesbeauftragten unterstützen Sie bei den Antragstellungen und der Nachweisrecherche und bieten die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs zur Aufarbeitung der erlebten politischen Verfolgung in einem geschützten Rahmen.
Ebenso berät und unterstützt der Landesbeauftragte ehemalige DDR-Heimkinder, die in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen Leid und Unrecht erfahren haben in ihren Anliegen zur Schicksalsaufklärung und zur Rehabilitierung.
Wir informieren über Selbsterfahrungsgruppen in ihrer Nähe, welche einen Austausch persönlicher Erfahrungen in der DDR mit anderen Betroffenen anbieten.
Betroffene, die bereits rehabilitiert sind und sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, erhalten Informationen zur Antragstellung von Leistungen aus dem Thüringer Härtefallfonds für Verfolgte der SED-Diktatur.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes beim Stasi-Unterlagen-Archiv.
| Termin: | Montag, 06. März 2023, 9.00 - 16.00 Uhr |
| Ort: | Rathaus Heiligenstadt, Sitzungszimmer (2. OG) |
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| Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt. |
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit der telefonischen Voranmeldung für einen Gesprächstermin unter 0361 573114963. Ansprechpartnerin vor Ort: Tina Weinrich
Thomas Rauscher
Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur