Durch die Eingemeindung der Ortsteile Mengelrode, Siemerode, Bischhagen, Streitholz und Glasehausen darf es zur Vermeidung von Verwechslungen und Falschzustellungen nicht zu gleichlautenden Straßennamen kommen. Die Zuweisung einer eindeutigen und unverwechselbaren Adresse liegt im Interesse aller. Nicht zuletzt ist die Eindeutigkeit auch für die Aktualisierung der Datensätze der Navigationssysteme von entscheidender Bedeutung. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie im Nachfolgenden zusammengestellt.
Änderung des Straßennamens
Mit der Eingemeindung der oben genannten Ortsteile zur Stadt Heilbad Heiligenstadt ist es zu Doppelungen und Mehrfachbenennungen von Straßen gekommen. Gemäß § 5 Abs. 3 ThürKO sind gleichlautende Bezeichnungen von Straßen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig. Daher wurde in der Sitzung des Gemeinderates „Hohes Kreuz“ am 29.11.2023 die Straßenumbenennung beschlossen.
Allgemein werden als Kriterium für die Straßenumbenennung zunächst die Einwohnerzahl und die Anzahl der betroffenen Gewerbe herangezogen. Die Straße mit der stärksten Einwohnerzahl darf ihren Straßennamen weiterführen. Hierdurch wird sichergestellt, dass möglichst wenige Bürger von der Straßenumbenennung betroffen sind.
Austausch der Straßenschilder
Die Schilder mit dem neuen Straßennamen werden zusätzlich zu den bisherigen Schildern angebracht. Die alten Straßennamensschilder bleiben für eine Übergangszeit von mindestens 6 Monaten bestehen, werden jedoch mit dem Zusatz „alt“ gekennzeichnet. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundstücke auch aufgefunden werden, wenn nur der alte Straßenname bekannt ist. Die neuen Straßenschilder werden durch unseren Bauhof aufgestellt bzw. angebracht.
Änderungen auf dem Personalausweis
Die Änderung der Anschrift auf dem Ausweis infolge der Umbenennung und neuen Nummerierung erfolgt durch das Bürgerbüro der Stadt Heilbad Heiligenstadt ab dem 19.02.2024.
Online-Terminbuchung möglich unter: www.heilbad-heiligenstadt.de
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
| Montag: | 08.00 - 17.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 17.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 17.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 17.00 Uhr |
| Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass zur Änderung der Ausweise und Reisepässe bei jedem einzelnen Ausweis der Chip ausgelesen und geändert werden muss, dies beansprucht natürlich einige Zeit. Zusätzlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus bietet das Einwohnermeldeamt der Stadt Heiligenstadt zwei Vororttermine zur Änderung der Ausweisdokumente im Gemeindesaal im Ortsteil Siemerode
am 22.02.2024 von 09:00 - 19:00 Uhr und
am 23.02.2024 von 09:00 - 15:00 Uhr
an.
Sollte es an diesen Tagen im Ablauf zu deutlichen Verzögerungen und Wartezeiten bei der Ausführung der Änderungen kommen, können die Ausweisdokumente beim Mitarbeiter der Verwaltung vor Ort abgegeben werden. Diese werden dann an den Folgetagen im Rathaus geändert und dem Inhaber am darauffolgenden Dienstag, den 27.02.2024 von 09.00 - 11.00 Uhr im Gemeindesaal Siemerode wieder ausgehändigt.
Änderung von Fahrzeugdokumenten
Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind der Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Landkreis Eichsfeld (Rechts und Ordnungsamt Straßenverkehrsbehörde, Göttinger Str. 5, 37308 Heilbad Heiligenstadt) zum Zwecke der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen. Bitte beachten Sie die mitzubringenden Dokumente sowie die allgemeinen Öffnungszeiten von der Zulassungsstelle des Landratsamt Landkreis Eichsfeld (www.kreis-eic.de).
Änderung des Führerscheins
Bezüglich des Führerscheins ist im Zuge der Straßenumbenennung keine Änderung notwendig.
Benachrichtigungen von Behörden, Institutionen etc.
Durch die Stadt Heilbad Heiligenstadt werden aufgrund der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Anschriftenänderung einzelne Behörden und öffentliche Stellen automatisiert informiert (z. B. Bundeszentralamt für Steuern). Darüber hinaus informiert die Stadt Heilbad Heiligenstadt folgende Ämter und Institutionen über die Änderung des Straßennamens und der Nummerierungen, ohne jedoch personenbezogene Daten mitzuteilen. Dies passiert, um den von Änderungen betroffenen Bürgern Verwaltungsaufwand abzunehmen:
| • | Landratsamt Landkreis Eichsfeld |
| • | Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt / Grundbuchamt |
| • | Finanzamt Mühlhausen |
| • | EW Entsorgung GmbH |
| • | EW Wasser GmbH |
| • | Deutsche Post AG |
| • | Hermes Germany GmbH |
| • | DPD Deutschland GmbH |
| • | General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS) |
| • | United Parcel Service Deutschland S.à.r.l. & Co OHG (UPS) |
| • | Telekom Deutschland GmbH |
| • | ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ) |
| • | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformationen |
| • | Thüringer Landesamt für Finanzen |
Alle nicht durch die Stadt Heilbad Heiligenstadt benachrichtigten Behörden, öffentlichen Stellen, private Stellen sowie individuelle Vertragspartner (wie beispielsweise Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Krankenkassen, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser etc.) sind zeitnah von den Betroffenen selbst über die Änderung der Anschrift zu unterrichten.
Für die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Stadt Heilbad Heiligenstadt, 01.02.2024
Thomas Spielmann
Bürgermeister