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Heiligenstadt Anzeiger
Ausgabe 2/2025
Aus der Stadt
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Aus der Stadt

Sehr geehrte Gerechtigkeitsbesitzer,

hiermit lade ich Sie am Freitag, den 21.03.2025 um 19:00 Uhr in die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Siemerode zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

TOP 1:

Begrüßung durch den Vorsitzenden

TOP 2:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 3:

Bestätigung der Tagesordnung

TOP 4:

Bericht des Försters

TOP 5:

Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden

TOP 6:

Rechenschaftsbericht über die Finanzen

TOP 7:

Bericht der Revisionsprüfung

TOP 8:

Entlastung des Vorstandes

TOP 9:

Diskussion

TOP 10:

Schlusswort des Vorsitzenden

Hinweis:

Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung gem. § 48 Abs. 4 Satz 1 bzw. gemäß § 48 Abs. 5 Satz 3 und 4 ThürWaldG nicht beschlussfähig ist, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofort eine weitere Mitgliederversammlung gemäß §48 Abs. 5 Satz 4 und 5 in Verbindung mit § 48 Abs. 4 Satz 2 und 3 ThürWaldG durchzuführen. Diese ist dann unabhängig von den erschienenen oder vertretenden Mitgliedern beschlussfähig.

Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder oder ihre gesetzlichen Vertreter berechtigt. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied der Waldgenossenschaft, durch den Ehepartner oder eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vertritt ein Bevollmächtigter mehr als einen Anteilsberechtigten, so darf er nicht mehr als zwei Fünftel aller Stimmen auf sich vereinen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.

Siemerode, den 10.01.2025

Martin Griethe

Vorsitzender