Im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht führt auf der Grundlage der §§ 100, 101 WHG und des § 74 ThürWG die untere Wasserbehörde des Landkreises Eichsfeld Gewässerschauen an Gewässern II. Ordnung durch.
Hiermit machen wir öffentlich bekannt, dass im Landkreis Eichsfeld, Stadt Heilbad Heiligenstadt, in den Ortsteilen Mengelrode und Siemerode, zwischen der Autobahnbrücke (A 38) und der Landesstraße L 1005 bei Siemerode am 19. März 2026 in der Zeit vom 09:00 bis 12:00 Uhr eine Gewässerschau am Fließgewässer Beber durchgeführt wird. Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten.
Im Rahmen der Gewässerschau kann es erforderlich werden, dass bauliche Anlagen oder Grundstücke von Vertretern der Schaukommission betreten werden. Mit der Bekanntmachung wird der Pflicht zur Benachrichtigung von Grundstückeigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 74 Abs. 6 ThürWG nachgekommen.
An- oder Rückfragen können an folgende Adresse vorgenommen werden:
Postalisch:
Landkreis Eichsfeld
UMWELTAMT
Untere Wasserbehörde
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Telefonisch: 03606 650 7001
Per E-Mail: umweltamt@kreis-eic.de