Niemand mag das Thema. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erhitzt aktuell die Gemüter der Menschen in Rengelrode.
In den neunziger Jahren, und damit zeitnah, begannen viele Gemeinden mit der Erhebung der ungeliebten Beiträge. Die Stadt Heilbad Heiligenstadt jedoch entschied sich für einen anderen Weg. Sicher in der Hoffnung, dass diese Beiträge in der Zukunft einmal entfallen und man damit um eine Belastung der Bürgerinnen und Bürger herumkommt, setzte man das Thema aus und erhob nicht.
Erfolgreich war dieser Versuch jedoch leider nicht, die Rechtslage ließ keine Ausnahme zu. In der Sitzung des Stadtrates vom 25. April 2012, und damit kurz vor Ende der letzten Amtszeit meines Vorgängers, musste der Stadtrat nun daher die nachträgliche Erhebung der Beiträge beschließen.
Mit meinem Amtsantritt am 1.7.2012 habe ich als Nachfolger im Amt des Bürgermeisters die Verpflichtung zur Erhebung „geerbt“.
Teilweise waren viele Jahre ins Land gegangen, die Eigentümer der Grundstücke waren zum Zeitpunkt, für den die Erhebung erfolgte, in manchen Fällen selbst gar nicht Eigentümer. Hinzu kommt die jetzt neue Regelung der Landesregierung, Beiträge ab dem Jahr 2019 nicht mehr zu erheben. Trotz der Abschaffung gilt jedoch noch immer, dass für alle bis Ende 2018 durchgeführten Baumaßnahmen rückwirkend Straßenausbaubeiträge anteilig zur Finanzierung zu erheben sind. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen wurden Ende 2022 im Ortsteil Rengelrode letztmalig Straßenausbaubeiträge, hier für Baumaßnahmen aus den Jahren 1995 bis 2002, erhoben.
Weitere Beiträge werden künftig nicht mehr erhoben, da das Land die bisher von den Eigentümern zu erhebenden Beiträge nunmehr aus allgemeinen Haushaltsmitteln den Städten erstattet. Rengelrode ist die letzte Einheit, in der wir nachträglich Beiträge erheben müssen.
Sicher haben einige Eigentümerinnen und Eigentümer darauf gehofft, dass es nicht mehr hierzu kommt, die Frist zur Erhebung vermeintlich vorüber ist. Ende des vergangenen Jahres erhielt ich jedoch durch die Kommunalaufsicht den Hinweis, dass bei einem Versäumen der Fristen ich als Bürgermeister ganz persönlich in der Haftung stehe, diesen Schaden der Stadt gegenüber zu ersetzen. Die Erhebung war also alternativlos und erfolgte den gesetzlichen Regelungen entsprechend.
Eine recht hohe Zahl an Klagen richtet sich aktuell gegen diese Erhebung. Diese Bescheide rechtlich prüfen zu lassen, ist das ausdrückliche Recht aller Bürgerinnen und Bürger. Und vielleicht findet sich tatsächlich etwas, was zu beanstanden ist. In diesem Fall liegt die Entscheidung bei einem Richter.
Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass bei allem Ärger über die Zahlungspflicht alle eingenommen Beträge dem Haushalt der Stadt Heilbad Heiligenstadt zugutekommen. Diese Mittel werden von uns für Investitionen und damit zur Verbesserung der Lebensqualität hier vor Ort eingesetzt. In Rengelrode waren das in der Vergangenheit beispielsweise die umfangreichen Maßnahmen zur Renaturierung der Beber und damit auch zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Aktuell bauen wir das Feuerwehrgerätehaus um und erweitern es, und auch in Zukunft werden noch viele Projekte folgen, da bin ich sicher!
Für Fragen stehe ich immer gern zur Verfügung.
Thomas Spielmann
Bürgermeister