Zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Heilbad Heiligenstadt werden interessierte Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich um das Amt der Schiedsperson und das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.
Die Schiedspersonen sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt wählt die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Heilbad Heiligenstadt.
Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thür. Schiedsstellengesetz) festgelegt.
Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspersonen sollen mindestens 25 Jahre aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.
Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angabe von
| • | Name, Vorname, Geburtsname |
| • | Anschrift |
| • | Geburtstag und Geburtsort |
| • | Beruf |
| • | Lebenslauf |
| • | Telefonnummer und E-Mail-Adresse |
können bis zum 09.05.2025 bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Ordnungsamt, Marktplatz 15, eingereicht werden.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Ordnungsamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Tel. 03606 677-301, wenden.
Heilbad Heiligenstadt, 17.04.2025
Thomas Spielmann
Bürgermeister