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Heiligenstadt Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Aus der Stadt
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Aus der Stadt

Klimaziel 2045: Gebäude als zentraler Hebel

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Dabei kommt dem Gebäudesektor zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine besondere Bedeutung zu. Denn etwa die Hälfte der in Deutschland benötigten Endenergie geht auf das Konto der Wärmeversorgung.

Kommunale Wärmeplanung als strategisches Instrument

Ein Baustein zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor bildet die Kommunale Wärmeplanung. Diese entwickelt eine langfristige Strategie für die emissionsarme Wärmeversorgung einer Kommune und ist somit ein elementarer Baustein, um die Energiebilanz auf lokaler Ebene zu verbessern. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle Akteure vor Ort abgestimmt und zielorientiert ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

Rechtliche Grundlage: Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Maßgeblich für die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)“ welches gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2045 zu erreichen.

Verbindliche Planung für Kommunen

Erstmals sollen damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung erhalten, um den Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber zu geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.

Frist für Heilbad Heiligenstadt: 30. Juni 2028

Die Pflicht der Städte und Gemeinden, einen Wärmeplan zu erstellen, hat das Land Thüringen, basierend auf dem WPG, entsprechend gesetzlich festgeschrieben. Nach diesem muss die kommunale Wärmeplanung für Heilbad Heiligenstadt am 30. Juni 2028 abgeschlossen sein.