Beschlussgegenstand:
Eigenkapitalstärkung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH in 2023
Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
„1. Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH beschließen unter der Einbeziehung des unter Ziff. 2. zu fassenden Beschlusses an die REGIOMED-KLINIKEN GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals im Haushaltsjahr 2023 eine Einzahlung von 5,0 Mio. € je Gesellschafter in die gesamthänderisch gebundene Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr.4 HGB der REGIOMED-KLINIKEN GmbH zu erbringen.
Sofern diese Maßnahme noch eine andere Form, etwa einer notariellen Beurkundung bedarf, verpflichten sich die Gesellschafter hiermit, diese erforderlichenfalls nachzuholen. Die Beschlussfassung in den kommunalen Gremien ist bis zum 20.12.2022 zu vollziehen.
2. Die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH verpflichten sich, die Geschäftsführung mit der Umsetzung und Fortentwicklung der im IDW S6-Gutachten genannten Maßnahmen im noch gesondert zu beschließenden Wirtschaftsplan 2023 zu beauftragen und die Geschäftsführung dabei auch aktiv zu unterstützen.“
gez.
Thomas Müller
LANDRAT — Dienstsiegel