Beschlussgegenstand:
Verwendung der Amtssprache anhand des orthografischen Regelwerks, kein „Gendern“ in der Kommunikation des Landkreises Hildburghausen
Beschluss:
Der Kreistag Hildburghausen beschließt, die Verwendung von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in der Kommunikation des Landkreises Hildburghausen und seiner Unternehmen untereinander oder mit Dritten ist zu unterlassen. Die Kommunikation des Landkreises Hildburghausen erfolgt auf Grundlage des Regelwerks "Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ und nach den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in der Dokumentation des Landratsamtes Hildburghausen, in seinem internen und externen Schriftverkehr, in seinen Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsarbeit keine grammatisch falsche Gendersprache verwendet und sich zur Anwendung der deutschen Grammatik und amtlichen deutschen Rechtschreibung auf der Grundlage des Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ bekannt wird.
Der Pflege und dem Erhalt der deutschen Sprache ist eine besondere Verpflichtung beizumessen. Gleichzeitig wird aufgefordert, sich zur deutschen Sprache als wesentlichem Pfeiler der Demokratie und unabdingbarem Bestandteil der kulturellen Identität der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Thüringen zu bekennen.
gez.
Thomas Müller
LANDRAT — Dienstsiegel