Im Zuge der Umsetzung des EU-Tiergesundheitsrechtsakts (Verordnung (EU) 2016/429 - AHL) beinhalten die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2035 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 weitere Vorschriften zur Identifizierung und Registrierung von Equiden.
Equiden = Einhufer (Pferde, Esel, usw.)
Aufgrund dieser neuen rechtlichen Vorgaben erfolgt in Thüringen ab dem 01.01.2025 die Zuteilung einer Registriernummer gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung nur an den jeweiligen Unternehmer. Als Unternehmer sind i.d.R. nur Pensionsstallbetreiber oder Eigentümer mit eigener Equidenhaltung anzusehen. Bei Haltergemeinschaften meldet ebenfalls jeder Eigentümer seine eigenen Equiden.
Im Rahmen von tierschutz- oder tierseuchenrechtlichen Anordnungen ist i.d.R. der Unternehmer z.B. der Pensionsstallbetreiber als Hauptadressat anzusehen. Der Eigentümer wird grundsätzlich dann mündlich oder schriftlich informiert, wenn die zu treffenden Anordnungen in das Eigentum eingreifen. Die Gegebenheiten der Equidenhaltung werden im Einzelfall durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen vor Ort ermittelt.
WICHTIG!
Die Eigentümer von Pferden und anderen Equiden sind weiterhin verpflichtet, bei der Thüringer Tierseuchenkasse jährlich die Zahl Ihrer Tiere zu melden (Stichtagsmeldung) und entsprechende Beiträge (Tierseuchenkassenbeitrag) zu entrichten.
Die Meldung bei der Thüringer Tierseuchenkasse ändert sich nicht im Vergleich zu den Vorjahren! Die Spalte für Equidenhalter auf dem Meldebogen entspricht inhaltlich der Abfrage des VLÜA HBN, die zur Equidenhaltung durchgeführt wurde.
Der Beihilfeantrag ist wie in den Vorjahren vom Eigentümer bei der Thüringer Tierseuchenkasse zu stellen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen (Tel.-Nr.: 03685/445-461) oder ggfls. an die Thüringer Tierseuchenkasse.
Information zu einer Fortbildungveranstaltung:
Vorbereitungslehrgang mit Prüfung zum Sachkundenachweis Pferdehaltung FN gemäß § 11 Tierschutzgesetz
Laut Veranstalter findet der nächste Lehrgang vom 02. bis 07. Februar 2025 statt.
Interessenten melden sich an:
Gut Drebsdorf
A. Schatz & Partner GbR
Drebsdorfer Dorfstr. 35
06536 Südharz OT Drebsdorf
Tel. (034656) 5600, Fax (034656) 56026
Ansprechpartnerin: Frau Alexandra Schatz
https://www.gut-drebsdorf.de/
gez.
i.A.
Dr. A. Abele
Kreisveterinärrat