Beschlussgegenstand:
Einzahlung in die Kapitalrücklage der Ambulantes Zentrum Henneberg-Kliniken GmbH
Beschluss:
| 1. | Der Kreistag Hildburghausen stimmt der Einzahlung in die Kapitalrücklage i.S.v. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der Ambulantes Zentrum Henneberg-Kliniken GmbH in Höhe von 600.000 € im Haushaltsjahr 2025 zu. |
| 2. | Der Landrat wird beauftragt, die zur Umsetzung der Einzahlung in die Kapitalrücklage notwendigen Schritte einzuleiten, die hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben und insbesondere einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung der Henneberg-Kliniken-Management GmbH zu fassen. |
Sven Gregor — Dienstsiegel
Landrat