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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 10/2023
Aktuelles Geschehen und allgemeine Informationen
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Das Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft informiert

Riesenbärenklau (Herkulesstaude) - Gefahr und Maßnahmen

Der Riesenbärenklau ist eine invasive Pflanze und Neophyt in Deutschland und verdrängt heimische Pflanzenarten.

Beim Riesenbärenklau handelt es sich um eine kräftige Staude mit einer Höhe von bis zu 5 m. Die 3 - oder 5-fiederteiligen Blätter können bis zu 2 m groß werden. Sein hohler, röhrenförmiger, bis zu 10 cm dicker Stängel ist fein behaart und mit unregelmäßigen purpurfarbenen Punkten übersät. Die weißen Blüten sind in Doppeldolden mit bis zu 50 cm Durchmesser zusammengefasst und von Juni bis August zu sehen. Es besteht eine Verwechslungsgefahr mit dem einheimischen Wiesenbärenklau und Arznei-Engelwurz.

Im Riesenbärenklau sind phototoxische Stoffe enthalten, welche bei Hautkontakt in Verbindung mit Sonnenlicht zu schweren Verbrennungen führen können! Besteht der Verdacht, dass der Pflanzensaft auf die Haut gekommen ist, müssen die betroffenen Stellen unbedingt mit Wasser und Seife abgewaschen und ggf. ein Arzt aufgesucht werden.

Die Bekämpfung des Neophyts bevor dieser aussamt, ist daher notwendig. Folgende Bekämpfungs-Maßnahmen sind in Verbindung mit einer mehrjährigen Nachkontrolle am effektivsten:

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Ausgraben der ersten 15 - 20 cm der Wurzelrübe

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Abschneiden der noch grünen Samenstände und Blüten von Anfang bis Mitte Juli

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Mehrmaliges Mähen (> 5 Mahd Durchgänge) über 3 - 5 Jahre hinweg

Bei allen Bekämpfungsmaßnahmen muss auf ausreichenden Arbeitsschutz geachtet werden. Nach der Durchführung von Maßnahmen sind verwendete Fahrzeuge, Geräte und Schuhe vor Ort zu reinigen, um eine Verschleppung von Diasporen zu vermeiden.

Die Entsorgung der Pflanzenteile, sofern diese nicht vollständig ausgetrocknet sind, muss fachgerecht im Rahmen der örtlichen abfallrechtlichen Regelungen erfolgen. Um eine weitere Ausbreitung der Pflanze zu verhindern, ist die Entsorgung der nicht vollständig ausgetrockneten Pflanzenteile in der Eigenkompostierung, Eigenverbrennung oder per Grünabfall über die Grünabfallsammelplätze der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Kommunen verboten.

Weitere und ausführlichere Informationen und Maßnahmen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde (03685 445-256 oder artenschutz@lrahbn.thueringen.de).

Sollten Sie den Riesenbärenklau in der freien Natur sehen, bitten wir Sie dies durch Dokumentation des Standorts mit entsprechenden Bildern bei der Unteren Naturschutzbehörde zu melden.