Der Landkreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2024 das Ergebnis der Wahl des Landrates im Landkreis Hildburghausen festgestellt.
Gemäß § 9 Abs. 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und § 47 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) mache ich das Wahlergebnis nachfolgend öffentlich bekannt:
| gültige Stimmabgaben/Stimmen: | 33.887 |
Die gültig abgegebenen Stimmen entfielen wie folgt auf die Wahlvorschläge/Bewerber:
| Listen- Nr. | Kennwort des Wahlvorschlags | Bewerber | Stimmen |
| 1 | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Lindner, Dirk | 8.359 |
| 2 | Freie Wähler Landkreis Hildburghausen | Gregor, Sven | 14.375 |
| 3 | Bündnis-Zukunft-Hildburghausen (BZH) | Frenck, Tommy | 8.422 |
| 4 | Obst | Obst, Kristin | 2.731 |
Da keiner der Bewerber die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl erforderlich. Diese findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen, Herrn Sven Gregor (Freie Wähler Landkreis Hildburghausen) und Herrn Tommy Frenck (BZH), statt. Die Stichwahl wird 14 Tage nach der ersten Wahl des Landrates und zwar am 09. Juni 2024 durchgeführt.
Ich weise darauf hin, dass
| 1. | die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl ihre Gültigkeit behält, |
| 2. | Wahlberechtigte, die für die erste Wahl einen Wahlschein nach § 13 Abs. 2 erhalten haben, von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl erhalten, |
| 3. | Wahlscheine für die Stichwahl nach § 13 Abs. 1 und § 14 beantragt werden können und |
| 4. | die Wahlanfechtung erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen kann. |
Hildburghausen, 31.05.2024
gez.
M. Geitt
Landkreiswahlleiter