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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters zur Wahl des Kreistages im Landkreis Hildburghausen am 26. Mai 2024

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Nachdem der Landkreiswahlausschuss in seiner Sitzung vom 30. Mai 2024 das Ergebnis der Wahl des Kreistages im Landkreis Hildburghausen festgestellt hat, mache ich dies gem. § 9 Abs. 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) nachfolgend öffentlich bekannt:

1. Zahl der gültig abgegebenen Stimmen: 100.111,

2. Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden Stimmen,

3. Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze,

(zu Ziff. 2. und 3. s. nachfolgende Tabelle)

4. Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag:

Von den gültig abgegebenen Stimmen entfielen auf:

Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung gem. § 31 Abs. 1 ThürKWG i. V. m. § 48 Abs. 1 ThürKWO:

Jeder Wahlberechtigte sowie jeder in einem der zugelassenen Wahlvorschläge aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Hildburghausen, den 31.05.2024

gez.

M. Geitt

Landkreiswahlleiter