| Gemarkung: | Adelhausen |
| Flur: | 0 |
| Flurstücke: | 283; 285 |
| Gemarkung: | Eishausen |
| Flur: | 0 |
| Flurstücke: | 387; 389/2; 437/18; 446; 447; 448; 449; 488/2; 490/2; 499 |
Durch das Projekt des Landschaftspflegeverbands „Thüringer Grabfeld“ e.V./ NATURA 2000-Station „Grabfeld“ sollen auf den o.g. Flurstücken Naturschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Projektziel: Verbesserung & Sicherung von Lebensräumen für bedrohte Insekten, Säugetiere, Vögel und Fledermäuse durch Ausbau & Förderung eines intakten Biotopverbunds in 5 Schritten
Ziele im Einzelnen:
| - | Neupflanzung von Obstsorten (auch Mispel, Quitte, Esskastanie) sowie Wildobst (Elsbeere, Speierling, Mehlbeere etc.) in Bestandslücken zur Bestandsverjüngung, |
| - | Revitalisierung von Obstbäumen durch fachgerechte Schnittmaßnahmen, Stabilisierung von Habitatbäumen & Mistelbekämpfung (auch bei anderen Laubbäumen) auf ausgewählten Flächen, |
| - | Schaffung von Strukturelementen wie Benjeshecken, Nist- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Steinkauz, Wiedehopf, Singvögel und Fledermäuse, |
| - | Arterfassung von Fledermäusen an geeigneten Standorten, |
| - | Öffentlichkeitsarbeit durch Beratungen mit Eigentümern und Bewirtschaftern, Schnitt-, Veredelungs- & Pflanzkurse für Bürgerinnen, Aufbau eines Sortengartens, sowie Infotafeln, Obstfest, Presse, Internetseite etc. |
Die Laufzeit des Projektes ist vom 01.11.2025 bis zum 30.04.2028 geplant.
Auf den oben genannten Flurstücken sollen Nist- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Steinkauz, Wiedehopf, Singvögel und Fledermäuse an geeigneten Bäumen angebracht, sowie kontrolliert werden. Des Weiteren werden ausgewählte Bäume durch fachgerechte Schnittmaßnahmen stabilisiert, revitalisiert und abgängige Bäume in Habitatbäume umgewandelt. Ein besonderes Augenmerk wird auf von Misteln befallene Bäume gelegt. Diese gilt es mit besonderem Nachdrück zu pflegen und den Mistelbefall einzudämmen.
Im Zuge der Projektvorbereitung konnten bisher nicht alle Flächeneigentümerinnen und Eigentümer ausfindig gemacht und kontaktiert werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Personen.
Die FFH-Richtlinie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt und verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen, insbesondere durch ein zusammenhängendes Netz aus Schutzgebieten (NATURA 2000-Gebiete = FFH-Gebiete), zu schützen. Für die Ausführung landschaftspflegerischer und gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u.a. Landschaftspflegeverbände beauftragen. Gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) haben NATURA 2000-Stationen die Aufgabe den günstigen Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I, II und IV der FFH-Richtlinie in NATURA 2000-Gebieten zu erhalten und zu entwickeln.
Auf den oben genannten Flurstücken befinden sich Streuobstwiesen. Diese sind gesetzlich geschützte Biotope und unterliegen dem Verschlechterungsverbot.
Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG i.V. mit § 30 ThürNatG haben Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Vor der Durchführung der Maßnahmen sind gemäß § 65 Abs. 2 BNatSchG die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen.
Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Grabfeld e.V., oder bei der Unteren Naturschutzbehörde Hildburghausen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgerinnen und Bürgern die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.
Falls keine Bedenken und Einsprüche für die o.g. Flurstücke geäußert werden, wird von einem Einvernehmen ausgegangen.
Für die Eigentümerinnen/ Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen.
Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 1 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Zuständige Stellen:
Landratsamt Hildburghausen
Dezernat III
Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft
SG Untere Naturschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
| Telefon: | 03685/7818 6711 |
| E-Mail: | Naturschutz@lrahbn.thueringen.de |
Landschaftspflegeverband „Thüringer Grabfeld“ e.V.
NATURA 2000- Station „Grabfeld“
Römhilder Steinweg 30
98630 Römhild
| Telefon: | 036704/82713 |
| E-Mail: | grabfeld@natura2000-thueringen.de |
gez.
Untere Naturschutzbehörde