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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Umwelt und Abfallwirtschaft

Landschaftspflegemaßnahmen - Sicherung eines Kellers in Themar

Die Inhaber der Nutzungsrechte für den Keller auf folgendem Flurstück werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen informiert:

Gemarkung:

Themar

Flur:

2052

Flurstück:

36

Auf den o. g. Flurstücken befinden sich ein Keller mit besonderem artenschutzfachlichen Wert. Zum Schutz streng geschützter Arten besteht ein Zutrittsverbot für Unbefugte jährlich während der Winterzeit zwischen dem 01. Oktober und 31. März (§ 39 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Aus diesem Grund soll einer der Keller zum Schutz der dort wildlebenden geschützten Arten gesichert werden.

Die NATURA 2000-Station in Trägerschaft des Landschaftspflege-verbandes „Thüringer Grabfeld“ e.V. beabsichtigt daher die Sicherung mittels eines verschließbaren Tores. Im Zuge der Projektvorbereitung konnten bisher die Inhaber des Nutzungsrechts (Kellerrecht vom 09.02.1878 und 16.05.1883) nicht ausfindig gemacht werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Personen.

Eigentümer/-innen und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (§ 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG sowie § 30 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)). Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG).

Die Eigentümer/-innen erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, diese beim Landschaftspflegeverband Thüringer Grabfeld e.V. oder bei der unteren Naturschutzbehörde Hildburghausen zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürger*innen die Eigentümer*innen der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der nächsten zwei Wochen an die genannten Stellen vermitteln.

Zuständige Stellen:

Landratsamt Hildburghausen

Dezernat III

Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft

SG Untere Naturschutzbehörde

Wiesenstraße 18

98646 Hildburghausen

Tel:

03685/445-256

Fax:

03685/445-501

E-Mail:

artenschutz@lrahbn.thueringen.de

Landschaftspflegeverband "Thüringer Grabfeld" e.V.

Natura 2000-Station "Grabfeld"

Römhilder Steinweg 30

98630 Römhild

Tel:

036948/829662

Fax:

036948/80481

E-Mail:

lpvgrabfeld@t-online.de

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein

Bau- und Liegenschaftsamt

Markt 1

98660 Themar

Tel:

036873 688-27

Fax:

036873 688-29

Email:

liegenschaften@vg-feldstein.de