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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters

7. Bekanntmachung des Landkreiswahlleiters zur Wahl des Landrates im Landkreis Hildburghausen am 26. Mai 2024

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl vom 09.06.2024

Der Landkreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2024 das Ergebnis der Stichwahl zur Wahl des Landrates im Landkreis Hildburghausen festgestellt.

Gemäß § 9 Abs. 6 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und § 47 Abs. 4 und 5 der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) mache ich das Wahlergebnis nachfolgend öffentlich bekannt:

gültige Stimmabgaben/Stimmen: 33.850

Die gültig abgegebenen Stimmen entfielen wie folgt auf die Wahlvorschläge/Bewerber:

Damit ist Herr Sven Gregor (Wahlvorschlag 1: Freie Wähler Landkreis Hildburghausen) gewählt.

Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung gem. § 31 Abs. 1 ThürKWG i. V. m. § 48 Abs. 1 ThürKWO:

Jeder Wahlberechtigte sowie jeder in einem der zugelassenen Wahlvorschläge aufgestellte Bewerber, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Hildburghausen, 18.06.2024

gez.

M. Geitt

Landkreiswahlleiter