Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung in der Fleischbeschau und Trichinenuntersuchung ergibt sich auf Grund der gestiegenen Kosten für Öffentliche Leistungen nach dem Fleischhygienerecht in der Fleischuntersuchung.
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen ab dem 01.07.2024 an:
| Hausschwein | 24,50 Euro |
| Rind | 28,00 Euro |
| Schaf/Ziege | 14,00 Euro |
| Einhufer | 49,00 Euro |
| Haarwild freilebend (Rotwild/Damwild/Rehwild) | 16,50 Euro |
| Haarwild im Gehege (Rotwild/Damwild/Rehwild) | 13,00 Euro |
| Wildschwein im Gehege (Trichinenprobenentnahme durch Tierarzt) | 21,00 Euro |
| Wildschwein Entnahme (Trichinenprobe durch Tierarzt) | 24,50 Euro |
| Wildschwein Entnahme (Trichinenprobe durch Jäger) | 10,00 Euro |
Die Gebührenkalkulation zu o.g. Gebühren kann im Landratsamt Hildburghausen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen eingesehen werden.
gelistete Arten: Rinder, Schafe, Ziegen, Cameliden, Cerviden und Zoowiederkäuer der Arten Antilocapridae, Giraffidae, Moschidae, Tragulidae
Aufgrund des aktuellen BTV-3 Geschehens in Deutschland wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Eilverordnung erlassen. In dieser Eilverordnung wird die vorrübergehende Anwendung dreier aktuell nicht zugelassener Impfstoffe ermöglicht, solange kein zugelassener Impfstoff vorhanden ist. Mit der vorliegenden Allgemeinverfügung wird die Anwendung in Thüringen genehmigt, wobei bestimmte Anforderungen und Bedingungen einzuhalten sind. Die Bedingungen finden Sie in der Allgemeinverfügung.
Zur weiteren Information: Die Anwendung der Impfung ist freiwillig. Die nach dem Einsatz der mit der Eilverordnung genehmigten Impfstoffe induzierten Antikörper lassen sich labordiagnostisch NICHT von durch eine Feldvirusinfektion hervorgerufene Antikörper unterscheiden. Derzeit gibt es keine Vorteile für den Handel mit geimpften Tieren.
Auf der Website des Landratsamtes Hildburghausen sowie auf der Website des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung zur Genehmigung zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen BTV-3 und Nebenbestimmungen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen (Tel.-Nr: 03685-445 461).
Gemäß § 4 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr sind Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art der zuständigen Behörde vom Veranstalter unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Beginn schriftlich anzuzeigen. Die nicht rechtzeitige Anzeigenerstattung ist in der Viehverkehrsverordnung als ordnungswidrigkeitsrechtlicher Tatbestand geführt.
Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz notwendig sein, um eine o.g. Veranstaltung mit Tieren durchführen zu können. Dies unterliegt einer Einzelfallprüfung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes als zuständige Behörde.
Sofern auf öffentlichen Veranstaltungen Lebensmittel behandelt und/oder abgegeben werden, sind die geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen einzuhalten. Zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften führt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen ausschließlich im Vorfeld Beratungen durch. Für Beanstandungen bei einer ggfls. durchgeführten Überwachung in Form einer Vorortkontrolle der Veranstaltung steht der Veranstalter/Lebensmittelunternehmer in der Verantwortung.
Es wird um Ihre Mitarbeit gebeten!
Die Gewährung möglicher Ausnahmen von der Tötung im Fall des Ausbruchs der Geflügelpest ist bei Rassegeflügel unter sehr strengen Auflagen möglich.
Die Unterlagen zu o.g. Sachverhalt können auf der Internetseite des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingesehen werden.
https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen bittet derzeit von Rückfragen diesbezüglich abzusehen. Es ist ein Informationsabend in der 33. KW geplant zur Thematik Geflügelpest und Gewährung möglicher Ausnahmen von der Tötung im Fall des Ausbruchs der HPAI ist bei Rassegeflügel. Der genaue Termin sowie die Einladung werden im nächsten Amtsblatt bekannt gegeben.
Die Thüringer Tierseuchenkasse weist auf die neu gestaltete Möglichkeit der Online-Anmeldung von Tierhaltungen hin.
https://th.agrodata.de/newreg-th
Ab dem 01.07.2024 findet in der Tierarztpraxis von Frau TÄ R. Mosebach in Haina keine Untersuchung von Schwarzwildproben auf Trichinen mehr statt.
Die Untersuchungen im Landkreis Hildburghausen erfolgen künftig ausschließlich im Trichinenuntersuchungslabor des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im Landratsamt Hildburghausen in der Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen.
Die Probenannahme erfolgt zu folgenden Annahmezeiten:
| Montag: | 08.00 - 09.00 Uhr | ||
| Dienstag: | 08.00 - 09.00 Uhr | ||
| Mittwoch: | keine Annahme | ||
| Donnerstag: | 08.00 - 09.00 Uhr | und | 15.30 - 16.30 Uhr |
| (nach tel. Absprache 16.30 - 17.30 Uhr) | ||
| Freitag: | 08.00 - 09.00 Uhr | ||
Untersuchungstage sind:
| Montag und Freitag | jeweils ab 09.00 Uhr |
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Hildburghausen (Tel.-Nr.: 03685/445-461).
gez.
i.A. Dr. A. Abele
Kreisveterinärrat