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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Der Zweckverband "Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz" informiert

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 i. V. mit § 37, Abs. 3 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 10. 2001 (GVBl. S. 290), einschließlich der letzten Änderung, i. V. mit dem § 52 ff Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), einschließlich der letzten Änderung, hat der Zweckverband Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz am 13.05.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme wird nicht verändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird nicht verändert

§ 4

Die Höhe der Umlage wird im Jahr 2025 auf 15.000,00 Euro festgesetzt. (Anlage)

§ 5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht verändert

§6

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft

Themar, den 10.06.2025

gez. Häfner

Vorsitzende des Zweckverbandes

Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz  — Siegel

Anlage

zur Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ für das Haushaltsjahre 2025

Genehmigungshinweis:

Gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO legte der Zweckverband „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ die am 13.05.2025 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 und dessen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Hildburghausen vor.

Das Landratsamt Hildburghausen, Amt für Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 05.06.2025, Az: 15-SC-0163-25 die Nachtragsaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung derselben gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Auslegungshinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2025 des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ liegen gemäß §§ 22, 23 Abs. 1 ThürKGG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 ThürKO und des § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ vom 04.11.2022, in der Zeit

vom 14.7.2025 bis 25.07.2025

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“ in 98660 Themar, Markt 1, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus und steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 zur Einsichtnahme in der Kämmerei Zimmer 1.03 der VG-Feldstein während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung.

Zweckverband „Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“

Themar, den 10.06.2025

gez. Häfner

Vorsitzende des Zweckverbandes

„Gemeinschaftsgewerbegebiet Siegritz“