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Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Beschluss Nr.: 147 / 19 / 2026

vom: 11.06.2026

Beschlussgegenstand:

Änderung des KT-B. Nr.: 235/25/2018 vom 05.12.2018 - Festlegung der Zuordnung der Wohnorte und Aufnahmekapazitäten der Grund- und Regelschulen des Landkreises - Zuordnung des Wohnortes Brattendorf (Einführung des Wahlrechtes)

Beschluss:

Der Kreistag Hildburghausen beschließt in Abänderung des Beschlusses 235/25/2018 vom 05.12.2018, den Schülern des Wohnortes Wiedersbach

zusätzlich ab dem Schuljahr 2026/27 das Wahlrecht für die Grundschule Brattendorf einzuräumen.

gez.

Sven Gregor Dienstsiegel

Landrat