Beschlussgegenstand:
Änderung des KT-B. Nr.: 235/25/2018 vom 05.12.2018 - Festlegung der Zuordnung der Wohnorte und Aufnahmekapazitäten der Grund- und Regelschulen des Landkreises - Zuordnung des Wohnortes Brattendorf (Einführung des Wahlrechtes)
Beschluss:
Der Kreistag Hildburghausen beschließt in Abänderung des Beschlusses 235/25/2018 vom 05.12.2018, den Schülern des Wohnortes Wiedersbach
zusätzlich ab dem Schuljahr 2026/27 das Wahlrecht für die Grundschule Brattendorf einzuräumen.
gez.
Sven Gregor Dienstsiegel
Landrat