Im Bereich der Stadt Schleusingen sowie den Gemeinden Schleusegrund und Masserberg ist die Aktualisierung der amtlichen Beschilderung für den Geltungsbereich der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Thüringer Wald (ThürBRThWVO) vom 06.12.2016 vorgesehen. Diese umfasst die Aktualisierung der amtlichen Beschilderung der Außengrenze sowie der Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats.
Nach § 12 Abs. 2 ThürNatG sollen Schutzgebiete mittels amtlicher Schilder durch die untere Naturschutzbehörde, im Bereich von Waldflächen in Amtshilfe durch die untere Forstbehörde, kenntlich gemacht werden. Der Grundeigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte haben die Aufstellung von Schildern zu dulden. Bei der Aufstellung ist auf die Grundstücksnutzung Rücksicht zu nehmen. Entsprechend der ThürKennzeichnungsVO vom 07. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2019, zeigen die Schilder das Symbol der Waldohreule und die Bezeichnung des Schutzgebietes auf gelbem Grund (hier konkret: Biosphärenreservat bzw. Pflegezone Biosphärenreservat bzw. Kernzone Biosphärenreservat). Die Kernzonen erhalten ein weiteres erläuterndes Schild am selben Pfosten.
Im Zuge der Vorbereitung konnten leider bisher nicht alle Flächeneigentümer kontaktiert werden. Wir hoffen daher auf diesem Wege auf Kontaktaufnahme.
Gemäß § 65 Abs. 1 und 2 BNatSchG - Duldungspflicht - sowie dem ThürNatG §30 - Duldungspflicht - haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grundlage naturschutzrechtlicher Vorschriften zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstückes nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Die Bediensteten der Naturschutzbehörden sowie die von ihnen mit der Durchführung Beauftragten sind berechtigt, zur Erfüllung der Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten.
Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen (§ 65 Abs. 2 BNatSchG). Die Eigentümer werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung informiert:
| Gemarkung Schönau | |||
| Flur: | 3 | Flurstücke: | 221/2; 303; |
| Flur: | 10 | Flurstücke: | 188; 183; 192; |
| Flur: | 8 | Flurstücke: |
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| Gemarkung Steinbach | |||
| Flur: | 8 | Flurstücke: | 152/2; 163/2 |
| Flur: | 4 | Flurstücke: | 21/1; 102/3 |
| Flur: | 7 | Flurstücke: | 208/3; 228; 211/1; 172/3; 170 |
| Gemarkung Unterneubrunn | |||
| Flur: | 0 | Flurstücke: | 752/6; 152/27; 786 |
| Gemarkung Hirschbach | |||
| Flur: | 1 | Flurstücke: | 21/6 |
| Gemarkung Erlau | |||
| Flur: | 12 | Flurstücke: | 4/28; 4/24; 4/21; 11; 71; |
| Gemarkung Breitenbach | |||
| Flur: | 21 | Flurstücke: | 2/31; 2/37; 2/35; |
| Flur: | 22 | Flurstücke: | 130 |
| Flur: | 6 | Flurstücke: | 11/2; 38; 172; 223; |
| Gemarkung Schleusingerneundorf | |||
| Flur: | 12 | Flurstücke: | 281 |
| Flur: | 8 | Flurstücke: | 127; 160 |
| Gemarkung Silbach | |||
| Flur: | 3 | Flurstücke: | 173; 249 |
| Flur: | 1 | Flurstücke: | 34; 148/1 |
Die Eigentümer erhalten so die Möglichkeit, Ihren Eigentumsbezug festzustellen und bei den unten genannten Stellen glaubhaft zu machen. Bitte teilen Sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Zustellung mögliche Hinweise und Einwände schriftlich mit. Es besteht weiterhin die Möglichkeit diese bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildburghausen oder der Verwaltung Biosphärenreservat Thüringer Wald zur Niederschrift zu geben. Sollten Ihnen oder anderen Bürgern die Eigentümer der aufgeführten Flurstücke bekannt sein, können Sie diese gern innerhalb der 4 Wochen an die unten genannten Stellen weitergeben.
Für die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten entstehen durch die geplanten Maßnahmen keinerlei Verbindlichkeiten, Kosten oder andere Verpflichtungen. Durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt hiermit die öffentliche Zustellung gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG).
Ansprechpartner:
Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft
SG Untere Naturschutzbehörde
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
| Telefon: | 03685/445-266 |
Biosphärenreservat Thüringer Wald
Verwaltung
Brunnenstraße 1
98528 Suhl
| Telefon: | 0361 57 392 4610 |
| E-Mail: |